Seligsprechung

Seligsprechung – was ist das?


Seit frühesten Zeiten verehrt die katholische Kirche Menschen als Selige oder Heilige, die in der Nachfolge Christi den Glauben in ihrer Zeit vorbildlich gelebt haben. Sie gibt damit Zeugnis davon, dass die Zusicherung Jesu Christi lebendige Wirklichkeit ist, wonach jeder, der den Spuren des Herrn nachfolgt, das Ziel seines Lebens in der Herrlichkeit des ewigen Lebens erreicht. Zum anderen stellt die Kirche dadurch diesen Menschen den Gläubigen als Vorbild und Richtschnur für das eigene Leben vor Augen.

Der Aufnahme in das Verzeichnis der Seligen und Heiligen muss allerdings seit dem Mittelalter ein formelles Anerkennungsverfahren, ein Prozess vorausgehen. In Untersuchungen und Zeugenbefragungen, die sich über mehrere Jahre erstrecken, wird im Verlauf dieses Prozesses nachgewiesen, dass die betreffende Person die drei christlichen Tugenden Glaube, Hoffnung und Liebe sowie weitere Grundtugenden in überdurchschnittlichem Maß gelebt hat. Falls es sich nicht um einen Märtyrer handelt, der für den Glauben gewaltsam den Tod erlitt, muss zusätzlich ein Wunder nachgewiesen werden, das auf seine Anrufung hin geschah.

Die Seligsprechung kann von einer Diözese oder einer Ordensgemeinschaft beantragt werden. Der Antragsteller, in der Regel der Ortsbischof, holt beim Apostolischen Stuhl in Rom eine Unbedenklichkeitserklärung (lat. “nihil obstat”) ein. Steht der Aufnahme eines Verfahren nichts entgegen, beauftragt der Antragssteller einen Postulator (lat. für Anwalt), der im ersten Teil des Prozesses auf diözesaner Ebene biographische Informationen, Schriften der betreffenden Person sowie schriftliche und mündliche Zeugnisse über sie sammeln lässt. Die Ergebnisse werden der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse in Rom zugeleitet, die von einer historischen und einer theologischen Kommission die Dokumente und Zeugenaussagen prüfen und beurteilen lässt. Ein eventuelles Wunder wird unter Einbeziehung von Medizinern in einem eigenen Prozess sowohl auf Ebene der Diözese wie auch in der römischen Kurie überprüft.

Fallen alle Untersuchungen positiv aus, richtet die Versammlung der Kardinäle und Bischöfe der Kongregation die Bitte an den Papst, die entsprechenden Dekrete über die Anerkennung des heiligmäßigen Lebens (des “heroischen Tugendgrades”) und des Wunders zu erlassen und zur Veröffentlichung anzuordnen. Mit dem feierlichen Seligsprechungsakt findet das Verfahren der Seligsprechung seinen Abschluss: Der Name des oder der Seligen wird in das Verzeichnis der Seligen aufgenommen. Damit ist die öffentliche kirchliche Verehrung, auch in der Feier der Liturgie, eröffnet. Nach der geltenden Ordnung bleibt die Verehrung von Seligen auf ein bestimmtes Bistum, eine Ordensgemeinschaft, ein bestimmtes Land oder eine bestimmte Region beschränkt, während Heilige in der Regel weltweit verehrt werden. Oft zieht die Seligsprechung später die Heiligsprechung nach sich.

Nach einer Entscheidung von Papst Benedikt XVI. von 2005 steht der Papst in der Regel nur noch Heiligsprechungen persönlich vor. Zu Seligsprechungen ernennt er jeweils einen Delegaten. Diese Feiern finden jeweils in der Diözese statt, die den Seligsprechungsprozess betrieben hat, oder an einem anderen geeigneten Ort.
(http://cms.bistum-trier.de).

Die aktuellen Verfahrensbestimmungen für die Zeremonie von Seligsprechungen finden Sie hier.